Häufig gestellte Fragen
Sollten Sie weitere Fragen haben, zögern Sie nicht uns anzurufen oder Ihren behandelnden Therapeuten zu fragen.
Akkordeon Inhalt
Der erste Behandlungstermin muss innerhalb von 28 Kalendertagen nach Ausstellungsdatum erfolgen.
Gesetzliche Krankenkassen schreiben bei einem KMT-Rezept 12,5 Minuten Behandlungszeit vor, wir arbeiten in einem 20-minütigen Takt.
Bei KG- und MT-Rezepten werden 15 Minuten vorgeschrieben, wir arbeiten hier in einem 30-minütigen Takt.
Diese zusätzliche Zeit kommt den Patienten und Therapeuten zugute, da die administrativen Aufgaben (wie Hygienemaßnahmen, Termine machen, Dokumentationen, Therapieberichte, Zuzahlungen kassieren u.s.w.) normalerweise in die Behandlungszeit gehören.
Eine Behandlungsserie darf nicht länger als 14 Tage unterbrochen werden. In Urlaubs- oder Krankheitszeiten kann diese Frist auf 28 Tage verländert werden.
Rufen Sie uns mindestens 24 Stunden vor dem Termin an.
Nicht rechtzeitig abgesagte Termine gelten als verloren gegangene Arbeitszeit, welche wir Ihnen dann leider privat in Rechnung stellen müssen. Dies darf nicht zu Lasten Ihrer Krankenkasse gehen. Sie bekommen dann einen Ersatztermin.
Die von Ihrer Krankenkasse geforderte Rezeptzuzahlung besteht aus einer pauschalen Rezeptgebühr von 10€ sowie 10% der Behandlungskosten. Dieser Eigenanteil ist bei Behandlungsantritt in Bar zu zahlen.
Als Heilpraktiker für Physiotherapie dürfen wir Sie bei akuten Beschwerden untersuchen und behandeln.
Dies ist keine Kassenleistung.
Heilmittelverordnung für Physiotherapie (Rezept)
bequeme Kleidung
großes Handtuch/Laken
Evtl. Untersuchungsberichte (Röntgen, MRT, CT, Medikamentenliste etc.)
Bei starken Krankheitssymptomen bitten wir Sie Ihren Termin rechtzeitig abzusagen (mindestens 24 Stunden vorher), um die Therapeuten zu schützen.
Bei leichten Symptomen wäre es wünschenswert, dass Sie mit einer medizinischen Maske die Praxis betreten.
Wahrscheinlich haben Sie eine Verordnung vom Krankenhaus bekommen. Diese muss innerhalb von 2 Tagen begonnen werden und ist höchtens 12 Kalendertage gültig. Diese Verordnung gilt als Überbrückung, damit Sie Zeit haben von einem niedergelassenem Arzt eine Folgeverordnung zu erhalten.

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